Berufsoberschule
Die Berufsoberschule führt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und Berufsausbildung oder Berufserfahrung in einem Jahr (Jahrgangsstufe 12) zur allgemeinen Fachhochschulreife, die den Zugang zu Hochschulen für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) ermöglicht. Darüber hinaus führt sie in zwei Schuljahren (Jahrgangsstufen 12 und 13) zur fachgebundenen Hochschulreife bzw. zur allgemeinen Hochschulreife, die zum Studium an Universitäten berechtigt.
Aufnahmevoraussetzungen BOS 12
Schulisch:
Mittlerer Schulabschluss mit Notenschnitt von 3,5 in Deutsch, Englisch, Mathematik
(Eignungsprüfung in Deutsch, Englisch, Mathematik möglich bei schlechterem Schnitt oder fehlender Note)
Beruflich:
- anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung oder
- schulische Berufsausbildung oder
- fünfjährige berufliche Tätigkeit
Die Ausbildungsrichtung ist in der Regel durch Ihre Berufsausbildung vorgegeben. Für die Zuordnung welcher Ausbildungsberuf zu welcher Ausbildungsrichtung gehört - BITTE HIER KLICKEN. Sollten Sie eine Ausbildungsrichtung wünschen, die Ihrer beruflichen Ausbildung nicht zugeordnet ist, so sprechen Sie uns bitte gezielt bei der Anmeldung darauf an.
Abschlüsse
Allgemeine Fachhochschulreife
Am Ende der 12. Klasse schreiben Sie das Fachabitur. Es berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften) in allen Studienrichtungen in ganz Deutschland.
Beispielsweise können Sie nach erfolgreichem Abschluss des Fachabiturs in der Ausbildungsrichtung Technik auch Betriebswirtschaftslehre studieren.
Fachgebundene Hochschulreife
Wenn Sie die 13. Klasse erfolgreich abschließen ohne einen entsprechenden Nachweis einer zweiten Fremdsprache, erwerben Sie die fachgebundene Hochschulreife. Diese berechtigt zum Studium an allen Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften), außerdem können Sie in ganz Deutschland an Universitäten studieren. Sie sind hier aber fachlich gebunden und können ausschließlich solche Studiengänge wählen, die für Ihre Ausbildungsrichtung zugelassen sind. Eine Auflistung der möglichen Studiengänge finden Sie unter folgendem Link (BITTE HIER KLICKEN).
Wenn Sie beispielsweise an der BOS 13 in der Ausbildungsrichtung Technik die fachgebundene Hochschulreife erworben haben, können somit Universitäten ein Maschinenbaustudium absolvieren, nicht jedoch Betriebswirtschaftslehre oder gar Medizin studieren.
Nachweis der zweiten Fremdsprache
Unter folgendem Link können Sie sich über den Nachweis der zweiten Fremdsprache informieren:
Allgemeine Hochschulreife
Sie haben die 13. Klasse erfolgreich absolviert und können eine 2. Fremdsprache entsprechend nachweisen. Diese ermöglicht Ihnen ein Studium an allen Universitäten und Fachhochschulen in Deutschland in jeder beliebigen Studienrichtung.
Sie waren beispielsweise an der BOS 13 Technik, haben den Nachweis der 2. Fremdsprache erbracht und können nun an der Universität Jura studieren.