Netz ohne Grenzen? Warum Regulierung im Internet so kompliziert ist

Ein Kommentar von Tristan H. 

 

Die aktuelle Rechtslage zur Internetnutzung ist ein Thema, das besonders in jüngster Zeit intensive und emotional geführte Debatten ausgelöst hat – sei es die Diskussion über ein mögliches Verbot von Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und die damit verbundene staatliche Überwachung privater Chats europäischer Bürger oder die Frage, ob Hausdurchsuchungen sowie die Beschlagnahmung von Computern und Smartphones wegen beleidigender Äußerungen gegenüber Politikern auf Plattformen wie Twitter verhältnismäßig und gerechtfertigt sind. Ganz egal welches Problem, das Internet reizt unsere Rechtslage aktuell so sehr aus, dass viele Grauzonen und Unklarheiten entstehen. Es braucht also Lösungen. Doch auf welcher Ebene? Ich möchte in diesem Kommentar erklären, weshalb ich glaube, dass es an Expertise in diesen Debatten und in der aktuellen Politik mangelt, wieso wir diese Themen nicht zu einfach behandeln dürfen und warum aktuelle Probleme im Zusammenhang mit dem Internet oftmals grundlegender und keine technischen Fragen sind. 

Einfach das Internet kontrollieren? 

Nun, das Internet ist ein weltumspannendes, dezentralisiertes Netzwerk, das, vereinfacht gesagt, Computer miteinander verbindet. Zwar dominieren Tech-Giganten wie Google, Meta, ByteDance mit ihren Social Media Plattformen, doch das Internet ist weitaus mehr. Praktisch könnte jeder seine eigene Plattform mit seinen eigenen Nutzungsbedingungen für sich selbst und seine Freunde hosten. Um also Regulierungen für das Internet durchzusetzen, müsste man dieses gigantische Netzwerk kontrollieren – nicht nur die dominierenden Plattformen – was praktisch unmöglich ist. 

 Zwar ging es in der letzten Debatte primär darum, ob ein Social Media Verbot für alle unter 16-Jährigen nur für Plattformen mit einer bestimmten Nutzerzahl in der EU eingeführt werden soll. Trotzdem lässt dies noch viele Fragen offen, denn: von welcher Nutzerzahl sprechen wir? Wie viele registrierte User eine Plattform hat oder wie viele europäische Bürger auf der jeweiligen Plattform regelmäßig aktiv sind? Und müsste eine solche Regelung nicht fordern, dass Unternehmen ihre User verifizieren? 

Ein solcher Schritt könnte zwar den Jugendschutz verbessern, würde aber komplette Anonymität im Internet bzw. auf den jeweiligen Plattformen verbieten, was zum Nachteil von Journalisten und Whistleblowern wäre. Manche sprechen sogar vom ersten Schritt der totalen staatlichen Überwachung. 

Das Problem wirkt dabei zuerst wie eine rein technische Frage, die eine einfache technische Lösung fordert. Doch die meisten dieser Lösungen bringen neue Probleme mit sich, die oft schwerwiegender sind als das ursprüngliche Problem. 

Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein! 

Ein Satz, den viele Politiker gerne verwenden, trotz ihrer (oft) mangelnden Erfahrung mit Social Media und dem Internet allgemein. Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein darf.  Verfassungsfeindliche oder illegale pornografische Inhalte bleiben illegal, egal in welcher Form. Doch das Internet entstand als weitgehend rechtsfreier Raum, und diese Kultur wirkt bis heute nach und sorgt für Uneinigkeit darüber, welche Regeln im Internet gelten sollen und wie sie durchgesetzt werden können.  

Wer also glaubt, man könne hunderte Strafanzeigen aufgrund von beleidigenden Kommentaren auf seine eigenen Tweets stellen, um so Frieden zu schaffen, versteht diese Kultur und Problematik offensichtlich nicht – und löst dabei nicht selten genau den Streisand-Effekt aus, also das Gegenteil dessen, was eigentlich beabsichtigt war. 

Kurzer Fun-Fact: Der Streisand-Effekt, benannt nach der Sängerin Barbra Streisand, bezeichnet ein Phänomen, bei dem der ungeschickte Versuch, eine unliebsame Information zu unterdrücken, das genaue Gegenteil erreicht und dadurch erst recht öffentliche Aufmerksamkeit fördert – oft in einem Ausmaß, das ohne Eingreifen gar nicht entstanden wäre. 

Genauso ging Friedrich Merz in seiner Rolle als Unionsfraktionschef im Jahr 2021 systematisch gegen Kritiker im Internet vor. Laut Medienberichten stellte er über hundert Strafanzeigen – und verlieh der Kritik damit teils erst zusätzliche Reichweite im Sinne des Streisand-Effekt. Dass eine Rentnerin im Rollstuhl Merz in einem Kommentar als „kleinen Nazi" beschimpfte, ist nicht in Ordnung, da dies eine Beleidigung ist, die nicht einfach hingenommen werden sollte. Doch was dann folgte, wirft ernste Fragen auf: Bei der über 60-jährigen Frau fand eine Hausdurchsuchung statt. Trotz ihres sofortigen Eingeständnisses wurde zudem ihr Smartphone beschlagnahmt, wie DER SPIEGEL und die WELT AM SONNTAG damals berichteten. Diese Reaktion fanden viele Menschen übertrieben, selbst Mitglieder aus Merz' eigener Partei äußerten sich kritisch über das Vorgehen. Hier zeigt sich das Dilemma: Ja, Beleidigungen sollten Konsequenzen haben, aber sind Hausdurchsuchungen bei Rentnerinnen wegen eines Online-Kommentars wirklich verhältnismäßig? 

Als Privatperson jemand Fremdes im Internet anzuzeigen, führt oft ins Leere, und Politiker und öffentlich bekannte Personen haben es häufig leichter, weil sie meist einen besseren Zugang zu Anwälten und mehr finanzielle Mittel haben und für ihre Fälle mehr öffentliche Aufmerksamkeit bekommen. Während bei der Rentnerin wegen eines Kommentars die Polizei vor der Tür stand, warten viele Opfer von Hasskommentaren monatelang vergeblich auf eine Reaktion der Behörden. 

Wie schwierig es selbst für prominente Personen sein kann, gegen Hasskommentare vorzugehen, zeigt der Fall der Grünen-Politikerin Renate Künast eindrücklich. Sie wurde bei Facebook als „Drecksschwein" und „Schlampe" beschimpft. Als sie mit Unterstützung der Organisation HateAid gerichtlich gegen Facebook vorging und Auskunft über die Daten der Nutzer verlangte, wurden die Beschimpfungen zunächst als zulässige Meinungsäußerungen eingeordnet. Erst auf Beschwerde hin änderte das Landgericht Berlin seine Entscheidung – aber auch nur in Bezug auf sechs von 21 Äußerungen. Renate Künast gab nicht auf und zog vor das Berliner Kammergericht. Im März 2020 wurden dort weitere sechs Äußerungen für rechtswidrig erklärt. Insgesamt wurden 12 der 22 Kommentare als strafbare Beleidigungen eingestuft. Doch auch damit war der Kampf nicht vorbei: Künast zog vor das Bundesverfassungsgericht – und erhielt Recht. Alle 22 Hasskommentare wurden als Beleidigung nach § 185 StGB eingestuft. Im November 2022 erklärte das Berliner Kammergericht schließlich alle Kommentare als Straftat. 

Dieser Fall zeigt: Selbst mit juristischer Unterstützung und öffentlicher Aufmerksamkeit dauerte es Jahre, bis Recht gesprochen wurde. Wie soll das erst für Privatpersonen funktionieren, die nicht über diese Ressourcen verfügen? 

Das Problem scheint also auch hier wieder grundlegender zu sein, als dass man es auf technischer Ebene lösen könnte. Ein "Internet Ausweis" oder die Pflicht, Klarnamen angeben zu müssen, wie es Merz beim politischen Aschermittwoch forderte, würde das Problem wieder zu oberflächlich behandeln und neue verursachen bzw. die Privatsphäre einschränken. 

Fazit: Regulierung ja – aber wie?  

Das Internet entstand schnell, und mit seiner Vielfalt entstehen genauso schnell neue Fragen und Probleme, für die unsere Rechtslage schlicht nicht ausgelegt ist. 

Die Regulierung des Internets ist notwendig, aber sie ist auch komplex. Es reicht nicht, einfach nur härtere Strafen zu fordern oder eine Klarnamen-Pflicht einzuführen. Wir brauchen Unterstützungsangebote für Betroffene, schnellere Gerichtsverfahren und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Plattformen, Justiz und Beratungsstellen.  Es wird Zeit und vor allem Kompetenz brauchen, um die richtigen, technisch umsetzbaren Regelungen zu finden.